Richteranwärter im JGV SH e.V.
Der Jagd-Gebrauchshundverein Schleswig-Holstein e.V. erkennt die Ordnung für das Verbandsrichterwesen des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. (JGHV) an. Er ist danach berechtigt, Richteranwärter dem JGHV e.V. vorzuschlagen und ernennen zu lassen.
Der Jagd-Gebrauchshundverein Schleswig-Holstein e.V. bildet Richteranwärter (RA) für die Fachgruppen Feld I, Spur, Wald, Bringen und Wasser aus. Als Verbandsrichter (VR) darf mit dieser Ausbildung auf folgenden Prüfungen gerichtet werden: VJP, HZP, VGP, VPS, VStP. Weiterhin dürfen sämtliche Leistungszeichen des JGHV gerichtet werden.
Für das Richten auf Verbandsschweißprüfungen oder Verbandsfährtenschuhprüfungen ist eine zusätzliche Qualifikation und eine erneute Richteranwartschaft erforderlich.
Wir erwarten von unseren Richteranwärtern (RA) folgende persönliche Eigenschaften:
Aufgeschlossenheit, Entscheidungsfähigkeit, Professionalität, …, Verständnis für Hunde, deren rassespezifische Leistungsfähigkeit und für jagdliche Situationen. Kurz gesagt: den Typ Menschen, von dem wir als Gespann „Hundeführer mit Hund“, auf einer Prüfung selbst gerne bewertet werden würden.
Diese Eigenschaften werden von uns und den Richter-Obleuten über den gesamten Zeitraum der Richteranwartschaft beobachtet und bewertet.
Folgende Fristen sind zu beachten:
Einen |
Jagschein |
seit mindestens |
36 |
Monaten |
Die |
Mitgliedschaft im JGV-SH |
seit mindestens |
3 |
Jahren |
Eine |
VJP* |
nicht älter als |
4 |
Jahre |
Eine |
HZP* |
nicht älter als |
4 |
Jahre |
Eine |
VGP* |
nicht älter als |
4 |
Jahre |
Das |
Vorbereitungsseminar |
nicht älter als |
3 |
Jahre |
*Für die Prüfungen gilt, dass der Hund selbst ausgebildet, zur Prüfung geführt und diese bestanden wurde.
Die Einzelheiten der RA-Ausbildung sind über den JGHV e.V. geregelt.
Auf der Internetseite des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. (www.jghv.de) sind alle wichtigen Informationen zu finden. Hier ist der Menüpunkt „Service“ mit dem Untermenü „Satzungen / Ordnungen des JGHV“ wichtig. Hier befinden sich:
- die „Richterordnung mit Durchführungsbestimmungen (Hinweise zur Erstellung von RA-Berichten)“ und
- der „Fragenkatalog zum Sachkundenachweis“
zu finden.
Im Menüpunkt „Termine“ findet der Richteranwärter:
- Vorbereitungs- „Seminare für Richteranwärter“ und
- „Allgemeine Richterschulungen“
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann setzen Sie sich mit unserem Sachbearbeiter für das Richterwesen in Verbindung!