Der JGV SH e.V. bildet zum Verbandsrichter aus

Der Jagd-Gebrauchshundverein Schleswig-Holstein e.V. erkennt die Ordnung für das Verbandsrichterwesen des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. an. Er ist danach berechtigt, Richteranwärter dem JGHV e.V. vorzuschlagen und ernennen zu lassen.

Als Ansprechpartner für den Richternachwuchs hat der Verein einen Sachbearbeiter für das Richterwesen bestellt. Diesem obliegt die Betreuung der Ausbildung zum Verbandsrichter. Ein Verbandsrichteranwärter wird während seiner gesamten Ausbildung vom JGV-SH e.V. begleitet.

Verbandsrichteranwärter sind verpflichtet an den Verbandsrichterschulungen des JGV-SH e.V., die mindestens einmal im Jahr stattfinden, teilzunehmen. Die Ernennung zum Verbandsrichter erfolgt durch den JGHV e.V. auf Vorschlag des JGV-SH e.V.. Der Einsatz von Verbandsrichtern auf Prüfungen erfolgt nur bei regelmäßiger Teilnahme an Richterschulungen.