Richterschulungen

Um seinen Status als Verbandsrichter zu erhalten, muss der VR mindestens alle 4 Jahre an einer Verbandsrichterschulung teilnehmen (für unsere nächste vom JGV Schleswig-Holstein e.V. angebotene Richterschulung siehe rechts). Von dieser Regelung ausgenommen sind Verbandsrichter, die in diesem Zeitraum einen Hund ausbilden und auf Verbandsprüfungen führen.

Hundeausbildung anstelle von Richterausbildung

Die Ordnung für das Verbandsrichterwesen sieht in § 8 Abs. 2 vor, dass anstelle des Besuches einer Fortbildungsveranstaltung die Ausbildung eines Hundes treten kann. Der Hund muss entsprechend der Fachgruppen, für die der VR registriert ist, ausgebildet und erfolgreich geführt werden. Wer also z.B. Vorstehhunde richten will (Feld 1, Spur, Wald, Bringen, Wasser) muss in vier Jahren einen selbst ausgebildeten Hund auf VJP, HZP (mit lebender Ente) und VGP erfolgreich führen.

Da der Geschäftsführer des JGHV ausschließlich über den Besuch von Richterfortbildungen Informationen erhält, ist es die Aufgabe des Verbandsrichters selbst, ihn über die Ausbildung und Führung eines Hundes auf Verbandsprüfungen zu informieren. Das heißt die jeweiligen Zensurentafeln (Kopien) sind durch den VR an den Geschäftsführer des JGHV e.V. zu senden.

Weitere Fortbildungs-Termine über den JGHV e.V.

Für 2020 hat der JGHV e.V. Termine zu Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Bereichen veröffentlicht: