Verbandsrichter im JGV SH e.V. / JGHV
Eine Tätigkeit als Verbandsrichter (VR) ist nur möglich, wenn der Verbandsrichter in der aktuellen Richterliste des JGHV aufgeführt ist und er über die nötigen Fachgruppen für seine Tätigkeit verfügt.
Veränderungen der Richterliste werden regelmäßig im Jagdgebrauchshund mit Namen und VR-Nummern zu veröffentlicht. Verschiedene Funktionsträger im Jagd-Gebrauchshundverein Schleswig-Holstein e.V. haben die Möglichkeit die Online-Richterliste einzusehen.
Verbandsrichter müssen folgende Punkte erfüllen:
- Mitglied eines Verbandsvereines entsprechend dem JGHV angeschlossen Mitgliedsverein sein
- Im Besitz eines eigenen gültigen gelösten Jagdscheines sein.
- Bezieher des Mitteilungsblattes „Der Jagdgebrauchshund“ sein.
- An einer Richterschulung teilgenommen haben, die nicht älter als vier Jahre ist.
Fragen? Dann setzen Sie sich mit unserem Sachbearbeiter für das Richterwesen in Verbindung!