Verbandsrichter
Das gesamte Prüfungswesen des JGHV basiert auf der Tätigkeit engagierter Verbandsrichter. Nach beendeter Richteranwartschaft wird der RA auf Antrag des ihn betreuenden Vereins vom JGHV zum Verbandsrichter ernannt und erhält seinen Verbandsrichterausweis und seine Richternummer. Um diesen Status zu erhalten sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
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Bezug der Fachzeitschrift ‚Der Jagdgebrauchshund‘ (siehe hier)
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mindestens alle 4 Jahre Teilnahme an einer Verbandsrichterschulung (Termine hier)
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Richten nur auf Prüfungen der Verbände und offiziellen Brauchbarkeitsprüfungen der Länder
Und das können Sie als Hundeführer auf einer Prüfung von einem Verbandsrichter erwarten:
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Höfliches, verbindliches und freundschaftliches Miteinander am Prüfungstag
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sehr gute Kenntnis der Prüfungsordnung
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präzise Erklärung was von dem Gespann (Hundeführer + Hund) bei jeder Arbeit erwartet wird
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Erklärung der Bewertung
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Gleichbehandlung aller Hundeführer und Hunde
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Hilfestellung bei Problemen soweit nach der Prüfungsordnung (PO) zugelassen