Richteranwärter im JGV SH e.V.
Der Jagd-Gebrauchshundverein Schleswig-Holstein e.V. erkennt die Ordnung für das Verbandsrichterwesen des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. an. Er ist danach berechtigt, Richteranwärter dem JGHV vorzuschlagen und ernennen zu lassen.
Der JGV Schleswig-Holstein e.V. bildet Richteranwärter (RA) für die Fachgruppen Feld I, Spur, Wald, Bringen und Wasser aus. Als Verbandsrichter (VR) darf mit dieser Ausbildung auf folgenden Prüfungen gerichtet werden: VJP, HZP, VGP, VPS, VStP. Weiterhin dürfen sämtliche Leistungszeichen des JGHV gerichtet werden.
Für das Richten auf Verbandsschweißprüfungen oder Verbandsfährtenschuhprüfungen ist eine zusätzliche Qualifikation und eine erneute Richteranwartschaft erforderlich.
Die Einzelheiten der RA-Ausbildung sind in der Ordnung für das Verbandsrichterwesen des JGHV geregelt. Wichtige ergänzende Informationen dazu sind im Folgenden aufgelistet:
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Termine für Einführungs-Seminare für Richteranwärter
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Hinweise zur Anfertigung von Richteranwärterberichten
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Fragenkatalog zum Sachkundenachweis
Zusätzlich ist weiteres Wissenswertes für VR und RA auf der Homepage des JGHV e.V. zu finden. Hierzu wählt man den Menüpunkt "Service", geht auf "Prüfungswesen" und dann auf "Fragen aus der Prüfungspraxis".
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann setzen Sie sich mit unserem Sachbearbeiter für das Richterwesen in Verbindung!