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Das Prüfungsangebot des JGV Schleswig-Holstein e.V.

Der JGV Schleswig-Holstein e.V. ist ein Prüfungsverein für Jagdhunde aller Rassen. Hier geben wir einen Überblick über die von uns angebotenen Prüfungen und deren Inhalte (für nähere Erläuterungen bitte auf den jeweiligen Prüfungsnamen klicken).

VJP (Verbandsjugendprüfung)

Die VJP ist eine reine Anlagenprüfung und gibt dem Züchter des Hundes wertvolle Hinweise über die weitervererbten Anlagen. Zur Prüfung gehört die Feststellung eventueller körperlicher Mängel, die Beurteilung des Wesens. Weiterhin wird die Schussfestigkeit geprüft und der Laut beurteilt. Das Bestehen dieser Prüfung führt noch nicht zur Erlangung einer jagdlichen Brauchbarkeit. Voraussetzungen/Bestimmungen:

  • Termin: Frühjahr bis einschließlich 1. Mai
  • Ahnentafel von einem JGHV-Zuchtverband
  • Altersbegrenzung: Die Hunde müssen im Vorjahr gewölft sein bzw. dürfen sie 3 Monate älter sein (ab 1. Oktober des Vorvorjahres)
  • die Prüfung kann einmal wiederholt werden, egal ob bestanden oder nicht

Termine und weitere Informationen für die Verbandsjugendprüfung(en) finden Sie hier.

HZP (Herbstzuchtprüfung)

Diese Prüfung besteht aus 2 Teilen. Während der eine Teil die Weiterentwicklung der Anlagen bewertet, besteht der der 2. Teil aus den sogenannten Abrichtefächern bei der Feldarbeit und der Wasserarbeit. Weiterhin wird über die gesamte eintägige Prüfung das Wesen des Hundes und der Gehorsam beurteilt. Auch die Schussfestigkeit wird erneut beurteilt. Wildgehorsam wird noch nicht gefordert.

Das Bestehen dieser Prüfung führt nicht zur Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit in Schleswig-Holstein.

Der JGV SH e.V. bietet auf jeder seiner HZP‘en die Prüfung der Gehorsamsfächer nach den Bestimmungen der Brauchbarkeitsprüfung (BPO SH) an. Da in Schleswig-Holstein die Arbeit an der lebenden Ente gemäß VZPO nicht geprüft werden darf, muss nach bestandener HZP der Hund an der sogenannten Schleswig-Holstein Ente geprüft werden.

Wenn auch dieser Teil bestanden ist, darf der Hund in allen geprüften Arbeitsbereichen eingesetzt werden und ist in Schleswig-Holstein für die Nachsuche auf Niederwild außer Rehwild jagdlich brauchbar. Dieses wird durch den Brauchbarkeitsausweis bestätigt.

Voraussetzungen/Bestimmungen:

  • Prüfungszeitraum: Ab 1.September
  • Ahnentafel von einem, vom JGHV anerkannten Zuchtverband
  • eine bestandene VJP ist für die HZP keine Voraussetzung.
  • Altersbegrenzung: entsprechend den Bestimmungen bei der VJP. Es dürfen auch Hunde zugelassen werden, die im Prüungsjahr gewölft sind
  • Die Prüfung kann 1 x wiederholt werden, egal ob bestanden oder nicht

Termine und weitere Informationen für die Herbstzuchtprüfung(en) finden Sie hier.

VGP (Verbandsgebrauchsprüfung)

Diese Prüfung wird als Meisterprüfung unserer Jagdgebrauchshunde bezeichnet. Die Ausbildung in allen Bereichen der jagdlichen Arbeit ist abgeschlossen. Die Prüfung umfasst die Bereiche Feldarbeit, Wasserarbeit, Waldarbeit und Gehorsam. Nur am Wasser erfolgt eine ausdrückliche Prüfung der Schußfestigkeit. Dauer der Prüfung: 2 Tage.

Eine weitergehende jagdliche Brauchbarkeit wird in den Fächern ‚Stöbern‘ und ‚Nachsuche auf Schalenwild‘ erlangt.

Voraussetzungen/ Bestimmungen:

  • Prüfungszeitraum: September/Oktober
  • Ahnentafel von einem, vom JGHV anerkannten Zuchtverband
  • bestandene VJP und/oder HZP sind keine Voraussetzung für das Führen auf der VGP.
  • Keine Altersbegrenzung, Mindestalter oder Höchstalter sind nicht vorgegeben.
  • die Prüfung kann 1 x wiederholt werden, egal ob bestanden oder nicht
  • durch Prüfung des Gehorsams als Bestandteil der VGP, müssen die Gehorsamsfächer gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung nicht separat geprüft werden.

Termine und weitere Informationen für die Verbandsgebrauchsprüfung(en) finden Sie hier.

VPS (Verbandsprüfung nach dem Schuss)

Diese Prüfung entspricht im Wesentlichen den Anforderungen der VGP. Folgende Unterschiede gibt es:

Alle Arbeiten vor dem Schuss entfallen. Die Arbeit am Fuchs ist Wahlfach, Gehorsam am eräugten Wild und Schussruhe werden nicht geprüft. Die Riemenarbeit wird nur als Übernachtfährte geprüft. Dauer der Prüfung: 1 Tag.

Voraussetzungen/Bedingungen:

  • Prüfungszeitraum: ab dem 1.September
  • Ahnentafel von einem, vom JGHV anerkannten Zuchtverband
  • zum Führen auf einer VPS müssen keine anderen Prüfungen bestanden sein
  • keine Altersbegrenzung, Mindestalter oder Höchstalter sind nicht vorgegeben
  • Prüfung des Gehorsames entsprechend der BPO-S-H
  • keine Altersbegrenzung nach unten oder nach oben
  • Diese Prüfung kann 1 x wiederholt werden, egal ob bestanden oder nicht

Termine und weitere Informationen für die Verbandsprüfung(en) nach dem Schuss finden Sie hier.

VSwP/VFsP (Verbandsschweißprüfung/Verbandsfährtenschuhprüfung)

Die Fährten dieser Prüfungen werden mit Schweiß getupft, gespritzt oder mit dem Fährtenschuh getreten. Fährtenlänge mindestens 1000 m, Stehzeit 20 bzw. 40 Stunden, Anschußsuche in einem Quadrat von 30x30 m.

Die jeweiligen Angaben werden in der Ausschreibung der Prüfung veröffentlicht, ebenso wie die Wildart von der Schweiß oder Schalen stammen.

Mit Bestehen eine VSwP oder VFsP ist die prüfungsmäßige Voraussetzung erfüllt, um bei Nachweis der geforderten Anzahl erschwerter Nachsuchen, die Bestätigung zum ‚Anerkannten Nachsuchengespann‘ in Schleswig-Holstein zu erlangen.

Voraussetzungen/Bedingungen:

  • Prüfungszeitraum: 1. Mai bis 30. November
  • Ahnentafel von einem, vom JGHV anerkannten Zuchtverband
  • Mindestalter 24 Monate
  • Nachweis der Schussfestigkeit und des lauten Jagens muss bei Prüfungsmeldung vorliegen
  • Arbeiten auf einer 40 Stundenfährte können nur bei bestandener Prüfung auf einer 20 Stunden alten Fährte gemeldet werden
  • beide Prüfungen dürfen nicht auf einander folgenden Tagen geführt werden
  • vorherige Prüfungen müssen nicht bestanden sein

Termine und weitere Informationen für die Verbandsschweiß- und Verbandsfährtenschuhprüfungen finden Sie hier.

 

Btr (Bringtreueprüfung)

Die Bringtreueprüfung ist eine Zuverlässigkeitsprüfung des Gebrauchshundes.

Dieses beweist der Hund dadurch, dass er kaltes, zufällig gefundenes Wild ohne jede Einflussnahme seines Führers findet, aufnimmt und bringt. Im Prüfungsbetrieb wird im Wald mit einem mindestens 3,5 kg schweren Fuchs geprüft.

Voraussetzungen/Bedingungen:

  • Prüfungszeitraum: August bis einschließlich April
  • Ahnentafel von einem, vom JGHV anerkannten Zuchtverband
  • Altersbegrenzung: keine
  • Die Prüfung kann so oft wiederholt werden wie man will

Termine und weitere Informationen für die Bringtreueprüfung finden Sie hier.

Brauchbarkeitsprüfungen gem. BPO SH für Hunde "ohne Papiere"

Gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO SH) gibt es vier unterschiedliche Arten der jagdlichen Brauchbarkeit:

  • BP 1: Nachsuche auf Niederwild außer Rehwild
  • BP 2: Nachsuche auf Schalenwild
  • BP 3: Stöberarbeit
  • BP 4: Bauarbeit (wird vom JGV- SH nicht angeboten)

Die Brauchbarkeitsprüfung besteht jeweils aus 2 Teilen: Zuerst wird der Fachteil (BP 1-4) geprüft und nach Bestehen der 2. Teil, die Gehorsamsfächer:

  • allgemeiner Gehorsam im Feld
  • Folgenfrei bei Fuß, Ablegen und Schießen
  • Verhalten auf dem Stand
  • Leinenführigkeit

Hunde, die eine Brauchbarkeitsprüfung bestanden haben, erhalten einen Ausweis in dem die jeweilige bzw. die zusätzlich erworbene Brauchbarkeit eingetragen wird.

Inhalte/Bedingungen:

  • BP 1: Für die Nachsuche auf Niederwild wird die Schleppenarbeit und die Wasserarbeit ähnlich wie bei der HZP geprüft.
  • BP 2: Für die Nachsuche auf Schalenwild ist eine mit Wildschweiß im Tropf- oder Tupfverfahren hergestellte oder mit dem Fährtenschuh getretene künstliche Rotfährte mit einer Stehzeit über Nacht von nicht mehr als 20 Stunden wahlweise über 400 oder 800 m zu arbeiten.
  • BP 3: Bei der Stöberarbeit muss der Hund 10 Minuten arbeiten und gefundenes Wild laut verfolgen.

Voraussetzungen/Bestimmungen:

  • Schweiß- und Bauprüfungen sind ganzjährig zulässig. Alle anderen Prüfungen dürfen ab dem 1. September abgehalten werden.
  • zugelassen werden zu diesen Prüfungen alle Hunde, die auch zu Prüfungen des JGHV zugelassen werden und Hunde ohne Papiere. Hunde "ohne Papiere" müssen dem Phänotyp (Aussehen) einer vom JGHV anerkannten Jagdhunderasse entsprechen. Der Hund muss also wie ein Jagdhund aussehen. Dieses ist bei Prüfungsmeldung ggf. durch Vorlage eines Fotos nachzuweisen.
  • die Prüfung kann 1 x wiederholt werden
  • Altersbeschränkungen gibt es nur für die Nachsuche auf Schalenwild. Hier gilt ein Mindestalter von 16 Monaten

 

Langschleppenprüfung

Prüfung für Hunde deren Führer Mitglied im JGV SH e.V. ist. Wird die mögliche Anzahl der Hunde einer Prüfung nicht erreicht, können weitere Hunde zugelassen werden. Diese Prüfung ist keine Verbandsprüfung . Voraussetzungen/Bestimmungen:

  • der Hund muss einer vom JGHV anerkannten Rasse angehören
  • bestandene HZP,VGP, VPS oder bestandene Brauchbarkeit Nachsuche auf Niederwild
  • Altersbeschränkung : keine
  • die Länge der Schleppen beträgt mindestens 800 m und höchstens 2000 m.
    Die Länge der Schleppen wird in der Ausschreibung bekannt gegeben. 

Termine und weitere Informationen für die Langschleppenprüfung(en) finden Sie hier.

Die entsprechenden Formulare zu den Prüfungen sind auf der Seite "Formulare" zu finden.

Unser Prüfungsangebot erweitern wir gern. Sollten Sie also z.B. Zugriff auf geeignete Prüfungsreviere oder andere gute Ideen zum Thema haben, dann setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.